Haftung bei der Elektroinstallation – Laien ist das Risiko oft nicht bewusst

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Wände streichen oder Parkett verlegen: Heimwerker können bei Renovierungen im eigenen Haus vieles selbst erledigen. Doch was gilt bei kleineren Elektroarbeiten wie Steckdose austauschen oder Lampe anschließen?

Tapeten kleben, Wände streichen oder am Wochenende mit dem Kollegen das neue Wohnzimmer-Laminat verlegen  –  als geübter Hobby-Handwerker kann man vieles selbst erledigen. Doch was gilt bei so sensiblen Themen wie Strom, die Steckdose tauschen, Lampen, oder sogar mal eben den Elektroherd anschließen?

Grundsätzlich gilt immer:

Wer die Arbeiten ausführt, der haftet auch dafür. Auch als Privatperson! Aber was genau ist ein Haftungsfall? Ein Haftungsfall liegt immer dann vor, wenn ein Schaden entsteht und ein kausaler Zusammenhang zwischen der unsachgemäßen Elektroinstallation und einem dadurch entstandenen Sachschaden hergestellt werden kann. Besonders gefährlich kann es dann werden, wenn dadurch ein Brand oder sogar eine Körperverletzung durch einen elektrischen Schlag ausgelöst wird.

Im Nachhinein einen Elektriker zu finden, der die eigene Installation abnimmt, die er nicht selbst ausgeführt hat, ist nahezu unmöglich, denn er allein haftet für die ausgeführten Arbeiten. Fehler sind im Nachhinein zum Teil nur schwer zu erkennen. Abzweigdosen in der Wand können nicht mehr kontrolliert werden, ohne die Wand, bzw. den Putz wieder zu öffnen.

Und sollte es tatsächlich zu einem Schaden kommen, kann auch die private Haftpflichtversicherung des ausführenden Laien eine Leistungspflicht verweigern. Deswegen zählt insbesondere die Elektroinstallation zu den verantwortungsvollsten und meisterpflichtigen Gewerken in Deutschland und daher schreibt der Gesetzgeber vor, dass Installationsarbeiten von einem Meisterbetrieb ausgeführt werden müssen.

Wer dennoch einen Teil der Arbeiten aus dem Handwerk des Elektrikers selbst durchführen möchte, dem sei geraten, sich unbedingt im Vorfeld mit dem später ausführenden Fachbetrieb darüber abzustimmen, welche vorbereitenden Tätigkeiten selbst oder in Begleitung einer Fachkraft erledigt werden können.

Dies können z. B. folgende Tätigkeiten sein:

  • Schlitze stemmen
  • Leerrohre und Kabel verlegen
  • Dosen bohren und einsetzen
  • Kabel einziehen (jedoch nur mit einem Fachmann)

Diese Arbeiten sind auch für den geübten Handwerker sehr zeitintensiv, daher lassen sich hierbei schon gut und gerne bis zu 30% der anfallenden Gesamtkosten der Elektroinstallationen einsparen.

Allein schon um das eigene Haftungsrisiko zu schonen, sollten alle anderen Tätigkeiten nur von einem Meisterbetrieb durchgeführt werden. Denn dann ist auch die vorgeschriebene Abnahme aller Elektroarbeiten sicher. Sollte es später trotzdem einmal zu einem Schadensfall kommen, haftet die Versicherung es ausführenden Elektro-Meister-Betriebes.

Doch wie sieht es bei Renovierungen aus?

Mit ein bisschen Geschick im Umgang mit Werkzeug traut man sich gerne möglichst viele Aufgaben im Haus selbst zu. Macht ja auch Spaß und Geld spart man damit außerdem. Allerdings darf man auch hier nicht alles selbst durchführen, was man sich zutraut.

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Steckdose als Laie selber anbringen: Entsteht ein Schaden, dann zahlt die Versicherung nicht!

Hintergrund ist immer, dass das stark erhöhte Gefahrenpotential von Laien nicht erkannt wird. Erst recht bei den vermeintlich geglaubten einfachen Arbeiten, wie mal eben eine Steckdose austauschen oder die Lampe anbringen.

So kommt es mangels eigener Fachkenntnisse nicht selten zu größeren Stromunfällen, wie einem elektrischen Schlag, die dann Verbrennungen, Muskelverkrampfungen oder sogar Muskellähmungen zur Folge haben können. Letztere wiederum können zu lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörungen oder auch zu einem Herzstillstand führen. Hinzu kommen oftmals auch die klassischen Unfälle, wie Stürze von der Leiter oder auch Verletzungen mit Werkzeugen.

Auch eine Elektrofachkraft oder ein Elektromeister ist nicht frei von Fehlern. Kommt es hier zu einem Schaden oder einem Unfall mit Personen- oder Sachschäden, dann greift der Versicherungsschutz durch die Betriebshaftpflichtversicherung des ausführenden Betriebes. Eine solche Versicherung ist für Elektroinstallationsbetriebe zwingend vorgeschrieben. Allerdings ist hier die Voraussetzung, dass der Schaden nicht durch Vorsatz, sondern auf Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

Bei Laien, wie bei Meisterbetrieben gilt:

Sollte bei einem Elektrounfall eine Person schwer oder sogar tödlich verletzt werden, bekommt die Sache sogar eine strafrechtliche Relevanz. Polizei und Staatsanwaltschaft fangen an zu ermitteln. Beim Fachbetrieb können, je nach Verschuldungsgrad, zudem die Berufsgenossenschaft Regressforderungen stellen und die Übernahme der Kosten des Unfallopfers für z. B. Reha-Maßnahmen, Heilbehandlungen, etc. einfordern.

Der Laie bleibt auf diesen Kosten sitzen, da Versicherungen des Laien nicht greifen, bzw. haften. Die damit verbundenen finanziellen Folgen können weitreichende Konsequenzen mit sich führen und Bußgelder weit überschreiten.

Was sagt der Gesetzgeber?

Was die meisten Hobby-Handwerker gar nicht wissen:
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) schreibt das in Paragraph 13 vor:
Laien ist es in Deutschland überhaupt nicht erlaubt, elektrische Anlagen, die an das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen sind, zu errichten, zu ändern oder instand zu setzen.

Nach Paragraph 13 gilt jedoch nicht die Vorgabe, dass Instandhaltungsarbeiten hinter der Zähleranlage ausschließlich von eingetragenen Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen. Die ausführenden Arbeiten müssen jedoch fachlich korrekt und nach anerkannten Regeln der Technik, bzw. den Vorschriften, Normen und Richtlinien entsprechend, durchgeführt werden, um die elektrische Sicherheit zu gewährleisten.

Und wenn man es doch selbst macht?

Da der Laie die fachlichen Normen gar nicht kennen kann und auch mögliche Gefahrenketten mangels Erfahrungen nicht kennt, rät auch der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke davon ab, elektrotechnische Arbeiten selbst auszuführen.

Weil niemand das als ein Vergehen ahndet, droht einem Laien oder Hobbyhandwerker zwar kein Bußgeld, wenn er doch mal eine Lampe an die Decke schraubt oder den Spiegelschrank im Bad aufhängt, sollte aber doch irgendwann ein Schaden entstehen, muss der Verursacher damit rechnen, dass er persönlich in vollem Umfang haftet, da die Versicherung nicht zahlt.

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Immer den Vermieter fragen:

Der Mieter muss grundsätzlich Rücksprache mit dem Vermieter halten, wenn er Arbeiten an der Elektrik durchführen möchte. Dabei ist es egal, ob er es selbst macht, oder einen Handwerksbetrieb damit beauftragt, sofern diese eine bauliche Veränderung darstellen, wie z. B. Leitungen unter Putz legen, Steckdosen oder Schalter versetzen. Wird nur der Schalter ausgetauscht, wird keine Erlaubnis des Vermieters benötigt.

Das ist erlaubt:

Nun – ein paar kleine Dinge sind dennoch erlaubt, die Laien durchführen dürfen. Dazu gehört z. B. die Leuchtmittel auszuwechseln. Dabei ist es ratsam, vorher die entsprechende Sicherung im Sicherungskasten auszuschalten. Auf- und abgehängt werden dürfen auch Lampen. Auch hier ist es ratsam, beim Anschließen der Lampen einen fachkundigen Profi zu Rate zu ziehen, um die Kabel aus Wand oder Decke richtig zuzuordnen.

Und sollte doch mal eine Sicherung oder Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter) im Sicherungskasten durch einen verursachten Kurzschluss herausfliegen; dann darf auch der Laie oder Hobby-Handwerker diese wieder einschalten.

ACHTUNG: Elektrische Arbeiten am oder im Sicherungskasten sind selbstverständlich tabu!

Fazit und Empfehlungen für den Handwerker:

Auch wenn es noch so viel Geld spart und Spaß macht, einige Elektroarbeiten zu Hause selbst durchzuführen, anstatt einen Fachbetrieb zu beauftragen, gilt immer: Sicherheit zuerst!

Um im Schadensfall richtig abgesichert zu sein, sollten, ja müssen die Elektroinstallationen durch einen anerkannten Meisterbetrieb oder eine Elektrofachkraft durchgeführt oder zumindest abgenommen werden, um durch fachliche Kompetenz zu beurteilen, ob eine Installation fehlerhaft oder fachkundig ist.

Wer die Elektroinstallationsarbeiten dennoch selbst durchführen möchte, muss sich vorab einen geeigneten Meisterbetrieb in seiner Umgebung suchen und besprechen, ob und wenn ja, bis zu welcher Haftungsgrenze der Fachbetrieb mit der Eigenleistung des Laien einverstanden ist und welche Arbeiten selbst durchgeführt werden dürfen.

Um Geld zu sparen, können gegebenenfalls einige Arbeiten auch unter Aufsicht einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Besonders wichtig ist, dass für die Arbeiten insbesondere die Haftung von der Elektrofachkraft übernommen wird und schriftlich geregelt ist und das im Schadensfall ein sauberes, nachvollziehbares und von der Elektrofachkraft unterschriebenes, Prüf- und Abnahmeprotokoll vorliegt.

Fazit und Empfehlung für Elektroinstallations-Fachbetriebe im Hinblick auf DGVU Vorschrift 3 (vormals BGV A3) und VDE:

Auch im betrieblichen Zusammenhang spielt die Frage nach der Haftung bei Elektroinstallationen eine wichtige Rolle. Auch für die Fachkraft stellt sich die Frage der Haftung bei fehlerhaften Elektroinstallationen. Grundsätzlich gilt: Es ist immer die Person, die für die Installation verantwortlich ist, bzw. diese ausgeführt hat. So ist rechtlich verantwortlich, wer das Prüf– und Abnahmeprotokoll unterschrieben hat.

Nach DIN VDE 0701-0702 und DIN VDE 0100-0600 ist die Abnahmeprüfung von elektrischen Geräten oder Anlagen durch eine Elektrofachkraft durchzuführen.

Nach DGUV Vorschrift 3 und DIN/VDE 1000-10, gilt als Elektrofachkraft, wer durch eine fachliche Ausbildung die nötigen Erfahrungen und Kenntnisse gesammelt hat, um seine Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen zu können.

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Prüfungsprotokolle sauber, korrekt und nachvollziehbar geschrieben, bzw. ausgefüllt werden.