Leuchtstofflampenverbot ab 2023

Änderung der RoHS-Richtlinie

Übersicht

Was die Änderung der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU für Sie bedeutet:

Die RoHS-Richtlinien der EU (Restriction of Hazardous Substances) beinhalten die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe.

RoHS 2011/65/EU gilt seit 2013 und dient der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Sie regelt die Verwendung und das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen in Elektrogeräten und elektronischen Bauelementen.

Im Rahmen der Richtlinie war bislang der Einsatz von Quecksilber in Leuchtmitteln verboten. Eine Ausnahme bilden u. a. Leuchtstofflampen T5, T8. Die Ausnahme wurde Anfang 2022 jedoch geändert.

Schwerwiegend für das Elektrohandwerk ist das gänzliche Verbot aller T5- und T8-Leuchtstofflampen zum 24. August 2023.

Laut der geänderten Richtlinie dürfen Kompaktleuchtstoff- und Leuchtstofflampen ab dann nicht mehr innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden.
Der Abverkauf von Restposten ist jedoch weiterhin möglich.

Ein Verbot von Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni) tritt bereits zum 24. Februar 2023 in Kraft

Änderung RoHS-Richtlinie 2011/65/EU:

• Verbot aller T5- und T8-Leuchtstofflampen zum 24. August 2023
• Verbot aller Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni) zum 24. Februar 2023
• Verlängerung der Ausnahme für HPD-Lampen um 3 bis 5 Jahre
• Verlängerung der Ausnahme für Lampen mit besonderem Zweck um 3 bis 5 Jahr

Die Änderung bedeutet in der Tat das vollständige Aus aller T5- sowie T8-Leuchtstoff- und Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel.
Wir unterstützen Sie selbstverständlich gern bei der Auswahl passender Ersatzlösungen.

Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.
Gemeinsam finden wir die perfekte Lösung für Sie!

Ihr Christian Kühn,
Elektrikermeister und Geschäftsführer

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